Schüler Eltern Kollegium Betriebe
Download Praktikumsvertrag Wann ist das Praktikum? Vom 1.8. bis 31.7, also ein Jahr lang. Im Schuljkahr 2023/24 werden für beide Schwerpunkte - Klasse 11a (Schwerpunkt Technik/Technische Informatik) - Klasse 11b (Schwerpunkt Bio- und Umwelttechnologie) die Praktikumstage jeweils am Montag, Dienstag und Mittwoch liegen. Sofern im Einzelfall Praktikumstage auch am Wochenende vorgesehen sind, müssen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet werden. Das Praktikum läuft auch in den Schulferien weiter! Auch dann ist an den drei Tagen eine Anwesenheit im Betrieb erforderlich. Die Schultage wären allerdings frei. Gibt es eine Liste mit möglichen Praktikumsplätzen an der Schule? Ja, für jeden Schwerpunkt gibt es eine Liste mit entsprechenden Links. Die Liste ist aber nicht vollständig, bzw. es können auch Betriebe neu dazukommen.
Liste für den Schwerpunkt Technische Informatik Liste für den Schwerpunkt Bio- und Umwelttechnologie Welche Kriterien sollte ein geeigneter Praktikumsbetrieb erfüllen? Das Praktikum sollte hinsichtlich der besuchten Fachrichtung bzw. des besuchten Schwerpunkts der Fachoberschule einschlägig sein und soll spezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen mit Gegebenheiten und Abläufen betrieblicher Arbeitsprozesse vermitteln. Die inhaltlichen Schwerpunkte (Lernbereiche) des fachrichtungsbezogenen Unterrichts sollen durch die Tätigkeiten im Praktikum weitestgehend abgedeckt werden. Den Bewerberinnen und Bewerber sollte Lernen in einer betriebspraktischen Umgebung ermöglicht werden. Als Praktikumsstelle geeignet sind vor allem Betriebe, die innerhalb der gewählten Fachrichtung die Voraussetzungen zur Durchführung einer bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung erfüllen. Gibt es eine räumliche Begrenzung bei der Entfernung des Praktikumbetriebes? Ja, zwar ist grundsätzlich gegen geeignete Praktikumsstellen in benachbarten Landkreisen oder Bundesländern nichts einzuwenden, jedoch sollte die Entfernung zum Schulstandort nicht mehr als 50 km bzw. 1,5 Stunden Fahrt- und Wartezeit betragen. Beispiel: Sie wohnen in Pirmasens und gehen in Landau auf die Schule, dann können Sie in Pirmasens oder sogar Zweibrücken ihr Praktikum machen. Darf man das Praktikum in mehreren Betrieben absolvieren? Nein, das Praktikum ist i.d.R. in einer einzigen Praktikumsstelle abzuleisten. Ausnahmefälle müssen durch die Schule geprüft und genehmigt werden. Sind die Schülerinnen und Schüler während des Praktikums versichert? Die Schülerinnen und Schüler sind während des Praktikums durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz unfallversichert. Über den Schulträger erfolgt eine Haftpflichtversicherung. Eine Mitgliedschaft in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung besteht nicht. Wird das Praktikum vergütet? Eine Praktikumsvergütung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird jedoch eine Vergütung gezahlt, ist die Unfallversicherung nicht mehr über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz möglich. In diesem Fall muss die Praktikumsstelle eine Anmeldung bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) vornehmen. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das Praktikum? Zwischen der Schülerin bzw. dem Schüler und der Praktikumsstelle ist ein Praktikumsvertrag nach vorgegebenem Muster abzuschließen. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Fachoberschule. Für alle Praktikantinnen bzw. Praktikanten gilt während des Praktikums, unabhängig von ihrem Lebensalter, das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dabei sind auch die besonderen Schutzbestimmungen zur Arbeitszeit zu beachten. Welche Pflichten beinhaltet das Praktikum für die Schülerinnen und Schüler? Über den zeitlichen Verlauf des Praktikums führen die Schülerinnen und Schüler Berichte. Diese sind monatlich vorzulegen. Die Praktikumsstelle prüft und bescheinigt die sachliche Richtigkeit. Die Fachoberschule nimmt die Berichte zur Kenntnis. Innerhalb des fachrichtungsbezogenen Unterrichts fertigen die Schülerinnen und Schüler Fachberichte zu bestimmten inhaltlichen Aspekten des Praktikums an. Die Ergebnisse werden vor der Klasse präsentiert und benotet. Welche Pflichten beinhaltet das Praktikum für die Betriebe? Die inhaltlichen Schwerpunkte (Lernbereiche) des fachrichtungsbezogenen Unterrichts sollen durch die Tätigkeiten im Praktikumsbetrieb weitestgehend abgedeckt werden. Den Schülerinnen und Schülern sollte Lernen in einer betriebspraktischen Umgebung ermöglicht werden: - Erfahrungen mit Gegebenheiten und Abläufen betrieblicher Prozesse und Arbeitsabläufe gewinnen. - Moderne Verfahren und Techniken kennenlernen und sich aktiv damit auseinander zu setzen. - Die Arbeitswelt sowie Arbeitsfelder und Tätigkeitsbereiche aus eigenem Erleben zu erfahren. - Aufbau, Funktion und Sozialstrukturen des Praktikumsbetriebes kennenlernen. Der Praktikumsbetrieb prüft und bescheinigt die sachliche Richtigkeit der monatlichen Praktikumsberichte der Schülerinnen und Schüler. Der Praktikumsbetrieb stellt den Praktikantinnen bzw. den Praktikanten vier Wochen vor Beginn der Sommerferien ein Praktikumszeugnis aus. Der Name der zuständigen Person, die im Betrieb für die Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten zuständig ist, wird der Fachoberschule mitgeteilt. Über Fehlzeiten ist die Fachoberschule zu informieren. Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind in Bezug auf die Praktikantinnen und Praktikanten, unabhängig von deren Lebensalter, einzuhalten. Was passiert, wenn ein Praktikum abgebrochen wird? Grundsätzlich gelten die ersten acht Wochen des Praktikums als Probezeit, in der beide Parteien vom Vertrag zurücktreten können. Sollten also, in Ausnahmefällen, begründete Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung des Praktikums bestehen, ist ein frühzeitiger Rücktritt innerhalb dieses Zeitraums zu empfehlen. Im Anschluss wird die Schule betroffene Praktikantinnen oder Praktikanten dabei unterstützen, schnellstmöglich eine neue Praktikumsstelle zu finden. Für den Fall, dass Praktikantinnen oder Praktikanten durch verhaltensbedingte Probleme eine Praktikumsstelle verlieren und im Anschluss durch ihre Verhaltensdefizite nicht mehr vermittelt werden können, kann das Klassenziel der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule nicht mehr erreicht werden. Da somit eine Versetzung in die 12. Jahrgangsstufe ausgeschlossen ist, müssen die Schülerinnen und Schüler die Fachoberschule verlassen. Wer legt die Note für das Betriebspraktikum (Kernfach Fachpraxis 11. Klasse) fest? Der Betrieb entscheidet, ob die Leistung des Praktikanten mindestens ausreichend war. (Das Praktikum wurde mit Erfolg/ohne Erfolg abgeschlossen.) Wie lange dauert das Praktikum? Das Praktikum beginnt i.d.R. am 01. August eines Jahres und endet am 31. Juli des Folgejahres. In dieser Zeit steht den Praktikantinnen, bzw. den Praktikanten sechs Wochen Jahresurlaub zu. Da das Praktikum nur an drei Tagen pro Woche stattfindet, entspricht dies 18 Urlaubstagen. Wenn aufgrund eines Betriebswechsels das Praktikum kürzer ist, dann wird der Urlaub so berechnet: Pro Monat sind es 1,5 Tage. Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikanten/-innen? Die wöchentliche Arbeitszeit sollte 21 Stunden nicht unterschreiten und darf aufgrund der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes 24 Stunden nicht überschreiten (Arbeitszeit maximal 8 Stunden pro Tag). Wer ist in der Schule für die Praktikumsbetreuung zuständig? Der FOS-Koordinator Herr Deckler ist der schulische Ansprechpartner für die Betriebe und Schülerinnen und Schüler. Er vermittelt auch bei Problemen oder wichtigen Fragen zwischen den Betrieben und Praktikantinnen und Praktikanten. Wie ist die Urlaubsregelung in der 11. Klasse zu verstehen? Während des Praktikums besteht Anspruch auf sechs Wochen Jahresurlaub (also 18 Arbeitstage), der vorzugsweise während der Schulferien zu nehmen ist. Es kann auch außerhalb der Ferien geurlaubt werden, aber nicht an Schultagen! Benötigt man eine Gesundheitsuntersuchung? Ja, Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) von Praktikumsbetrieben nur beschäftigt werden, wenn sie / er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Die Kosten der Untersuchung trägt gem. § 44 JArbSchG das Land. Das Einwohnermeldeamt am Wohnsitz der Schülerin / des Schülers stellt für die Abrechnung der Untersuchung einen „Untersuchungsberechtigungsschein“ aus. Hierfür muss der Personalausweis, Kinderausweis oder der Ausweis der Eltern vorgelegt werden. Die Ausstellung ist kostenfrei. Mit dem Untersuchungsberechtigungsschein müssen Sie zum Hausarzt / Kinderarzt gehen. Dieser führt die Untersuchung durch, stellt die Bescheinigung aus und rechnet die Untersuchung ab. Hinweis: Eine Bewerbung oder auch ein Vorstellungsgespräch entscheiden über ein ganzes Jahr Zusammenarbeit mit einer fremden Person. Es ist dringend geraten, in beides Mühe, Fleiß und Ordnung einfließen zu lassen. Ein ungewaschener, ungesprächiger Auftritt in Joggingkleidung wird NIE zum Erfolg führen! Wenn eine Bewerbung dürftig oder zweifelhaft ausfällt informieren sich die Betriebe unter Umständen in sozialen Netzwerken über die Kandidaten. Wenn die "Auftritte" dort noch entsprechend negativ (aus betrieblicher Sicht) ausfallen, ist mit einer Zusage nicht zu rechnen. Gleichfalls darf dem Anschreiben besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden: Es sollte frei von Fehlern und haltlosen Behauptungen sein. Beispielsweise passt: "Ich bin mathematisch-naturwissenschaftlich begabt ..." nicht zu einer Mathematik 4 im Zeugnis.