Schüler
Eltern
Kollegium
Betriebe
06341 / 134600
06341/134609
E-Mail
info.kars@landau.de
Startseite
Ansprechpartner
Schulleitung
Kollegium und ÖPR
Schulsozialarbeit
Sekretariat und Hausmeister
Schulelternbeirat
Schülervertretung
FSJ
Förderverein
Profil
Schule im Grünen
Struktur RS+ und FOS
Leitziele / Qualitätsprogramm
Kooperationen
Berufswahlsiegel
Schulvereinbarung
Schullogo
Schulgeschichte
Konrad Adenauer
Klassen 5-10
Unterricht
Ganztagsangebot
Wahlpflichtfächer
Bläserklasse
Arbeitsgemeinschaften
Projekttage
Informationen
Bücherlisten
Elternbriefe
Aktuelle Sprechzeiten
Unterrichts-/Ferienzeiten
Stundentafel
Hausordnung
Verarbeitung pers. Daten
Lage- und Gebäudeplan
Aktuelles /Archiv
Klasse 11-12 / FOS
Allgemeines
Technik
Bio- und Umwelttechnologie
Betriebe
Hausordnung
Ein gutes Schulklima kann nur entstehen, wenn wir höflich und rücksichtsvoll miteinander umgehen. Um das Zusammenleben auf unserem Schulgelände zu erleichtern, gilt folgende Hausordnung.
A Wichtige Grundregeln
Wir zeigen gegenseitigen Respekt, beleidigen und beschimpfen niemanden; wir gehen höflich miteinander um.
Gefahrbringende Gegenstände (Messer, Waffen aller Art, …) und Drogen sind an der Schule strengstens untersagt.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Wir halten das Schulgelände sauber und ordentlich.
Wir gehen sorgsam mit dem Eigentum der Schule und dem Eigentum anderer um. Mutwilliges Zerstören oder Beschädigen führt zu Schadenersatz durch den Verursacher.
Fundsachen geben wir beim Hausmeister ab.
Für alle besteht die Pflicht, den Vertretungsplan regelmäßig zu lesen.
Termine sind einzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler bringen benötigte Unterschriften und Entschuldigungen termingerecht mit.
Die Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte auf dem Schulgelände unterliegt folgenden Regeln: Auf den Geräten dürfen sich keine Inhalte befinden, die gegen die Jugendmedienschutzrichtlinien oder gegen die Persönlichkeitsrechte Einzelner verstoßen. Bild- und Tonaufzeichnungen sind generell verboten und werden ggf. zur Anzeige gebracht. Während der Schulzeit von 7.55 Uhr bis 12.56 Uhr bzw. 15.45 Uhr ist die Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte nicht gestattet. Die Geräte müssen so deaktiviert werden, dass keine akustischen und optischen Signale übermittelt werden. Sie werden für eine Bedienung unerreichbar aufbewahrt. Davon ausgenommen sind folgende Fälle: Lehrkräfte können für ihren Unterricht den Einsatz und die Nutzung der mobilen Kommunikationsgeräte gestatten. Beides muss in einem Zusammenhang mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule stehen. Während der Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler der 10ten Klassen ihr mobiles Kommunikationsgerät auf dem 10er Pausenhof benutzen. Dazu unterzeichnen sie zu Beginn des Schuljahres einen Vertrag, in dem sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. Bei Missachtung der Regeln wird das mobile Kommunikationsgerät durch die Lehrkraft eingezogen und erst zum Ende des jeweiligen Schultages im Sekretariat wieder ausgehändigt. Der Verstoß wird festgehalten. Bei wiederholten Verstößen erfolgen erzieherische Maßnahmen entsprechend der Schulordnung.
Inliner, Cityroller, Skateboards und Ähnliches dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
Das Schulgelände darf weder während der Unterrichtszeit noch in den Freistunden unerlaubt verlassen werden.
In Pausen und Freistunden ist Schülerinnen und Schülern der Fachoberschule (Sekundarstufe II) das Verlassen des Schulgeländes erlaubt. Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz.
In der Schule tragen wir angemessene Kleidung.
Alle Fahrräder gehören in die Fahrradschuppen. Im ersten Fahrradschuppen dürfen nur Krafträder abgestellt werden.
Auf dem Schulweg verhalten wir uns anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtsvoll.
B Während des Unterrichts
Wir beginnen den Unterricht pünktlich. Bei einer Verspätung entschuldigen wir uns und teilen den Grund der Verspätung mit.
Am Anfang jeder Stunde legen wir unser vollständiges Arbeitsmaterial (Heft, Buch, Mäppchen) auf den Tisch.
Unsere Jacken ziehen wir im Saal aus, Kopfbedeckungen (Mützen etc.) legen wir ab.
Im Klassenbuch ist der wöchentliche Ordnungsdienst vermerkt. Er säubert vor Stundenbeginn die Tafel, sorgt für Kreide und lüftet bei Bedarf das Klassenzimmer.
Die Klassengemeinschaft ist für die Sauberkeit des Klassenzimmers verantwortlich.
Bei Unterrichtsbeginn stellen wir uns an unseren Platz, verhalten uns leise und begrüßen uns.
Der Unterricht darf nur in Ausnahmefällen gestört werden. Wir gehen in den Pausen zur Toilette.
Essen und Trinken ist nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
Das Kauen von Kaugummi ist nicht gestattet.
Die Lehrkraft schließt nach dem Unterricht, nachdem die Schülerinnen und Schüler den Saal verlassen haben, den Saal immer ab.
C In den Pausen
Die Pausen verbringen wir auf dem Schulhof und überschreiten die weißen Linien nicht.
Die Toiletten benutzen wir nicht als Aufenthaltsräume.
Fremde Personen / Schülerinnen und Schüler melden wir umgehend einer Lehrkraft.
Die Klassensäle werden während der Pausen von der Lehrkraft abgeschlossen.
Ein Hofdienst hilft nach beiden Pausen bei der Säuberung des Pausenhofs und der Eingangshalle.
D Nach dem Unterricht
Wir stellen die Stühle auf die Tische und schließen die Fenster.
Auf dem Boden liegenden Müll werfen wir in den Abfalleimer, bevor wir das Klassenzimmer verlassen.
E Sonstiges
Fußballspielen ist auf dem Schulgelände nur mit Soft- bzw. Weichfußbällen gestattet.
Landau, August 2015
gez. Schulleitung, Kollegium, Elternbeirat, Schülervertretung