Schüler Eltern Kollegium Betriebe
Wann bewerbe ich mich an der Schule? Im Monat Februar. Was brauche ich dazu? Halbjahreszeugnis Klasse 10 und das Anmeldeformular der Schule. Wichtig zur Anmeldung sind mittlerweile auch die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten! Wie bewerbe ich mich im Betrieb? So wie auf eine Lehrstelle: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnis. Im Anschreiben sollte allerdings klar stehen, dass es sich um das einjährige Fachoberschulpraktikum handelt. Muss ich die Betriebe von der Schulliste nehmen? Nein, auch „eigene“ Betriebe sind möglich. Allerdings muss die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt stehen und der Betrieb muss ausbildungsberechtigt sein. Bis wann muss ich einen Betrieb gefunden haben? Bis Ende Mai muss der Schule ein Praktikumsvertrag vorliegen. Ohne Vertrag kein Schulbesuch. Haben Bewerberinnen und Bewerber aus der Region Nachteile gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern des jeweiligen FOS-Standortes? Nein. Die FOS ist eine Schule für die Region. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden gleichbehandelt. Es gibt keine Bevorzugung für die Schülerinnen und Schüler der Realschule plus, an der die FOS ist. Welche Voraussetzungen brauchen Schülerinnen und Schüler für den Eintritt in die Fachoberschule? - Erfolgreicher Abschluss der Klasse 10 (=Mittlerer Sekundarabschluss) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als „ausreichend“ bewertet sein darf - Vertrag mit einer geeigneten Praktikumseinrichtung Was passiert, wenn ein Praktikumsplatz vorhanden ist, aber der Notendurchschnitt im Jahreszeugnis schlechter als 3,0 ist? Die Bewerberin, bzw. der Bewerber erfüllt damit nicht die FOS-Aufnahmevoraussetzungen und kann somit nicht an der Fachoberschule aufgenommen werden. Der Bewerber bzw. die Bewerberin sollte in diesem Fall versuchen am dualen Ausbildungsmarkt fündig zu werden, hierzu könnte der Anbieter des Praktikumsplatzes gezielt angesprochen werden. Sofern es bereits bei der Anmeldung zweifelhaft sein sollte, dass der Notenschnitt von 3,0 erreicht werden kann, empfiehlt sich daher eine frühzeitige Ausweitung der Bewerbungsaktivitäten auch auf dem dualen Ausbildungsmarkt. Dies erscheint auch insbesondere deshalb für sinnvoll, da ein erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule gerade bei diesem Personenkreis nicht als gesichert angesehen werden kann. Wann erhalte ich eine endgültige Zusage für einen FOS-Schulplatz? Erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber eine vorläufige Zusage aufgrund ihres Halbjahreszeugnisses, ist die Aufnahme in die Fachoberschule gesichert, sofern die Aufnahmekriterien mit dem Jahreszeugnis erfüllt werden. Die vorläufige Zusage wird von der Schule so früh wie möglich mitgeteilt. Die endgültige Zusage kann erst nach Vorlage des Jahreszeugnisses ausgesprochen werden. Wird der qualifizierte Abschluss der Sekundarstufe I im Auswahlverfahren differenziert je nach Schulart, bei der der Abschluss erworben wurde? Nein. Sollte die Anzahl der Bewerbungen die vorhandenen Schulplätze übersteigen, werden diese in einem schulinternen Auswahlverfahren vergeben, bei dem alle Bewerberinnen und Bewerber gleichbehandelt werden. In erster Linie entscheidet dabei der Notendurchschnitt, dabei werden besondere Härten, z.B. Behinderungen, selbstverständlich berücksichtigt. Wann endet die Anmeldefrist? Die Anmeldung an Fachoberschulen kann im Zeitraum vom 01.02.-01.03. erfolgen. In Ausnahmefällen ist eine spätere Anmeldung möglich. Können Bewerberinnen und Bewerber, die mit dem Halbjahreszeugnis die Aufnahmekriterien nicht erfüllen, zum Schuljahresende noch einen FOS-Schulplatz erhalten? Ja. Die Schülerinnen und Schüler, die zum Halbjahr die Voraussetzungen nicht erfüllen, können über ein schulinternes Nachrückverfahren (Warteliste) noch einen Platz erhalten. Allerdings nur, wenn sie mit dem Jahreszeugnis die Aufnahmekriterien erfüllen und am jeweiligen Standort noch FOS-Schulplätze verfügbar sind (z.B. durch kurzfristige Absagen). Können sich Schülerinnen und Schüler für einen FOS-Schulplatz bewerben, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen? Nein. In die FOS können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Diese Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit an einer Berufsoberschule I die Fachhochschulreife zu erwerben. Können Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Abschluss der 9. Klasse eines G8-Gymnasiums aufgenommen werden? Ja, da diese Schülerinnen und Schüler die Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe besitzen.