Wenn der Schuldenberg drückt…

Von: Brigitte Braun

Frau Kristin Kühn ist Rechtspflegerin am Amtsgericht Landau und dort für Insolvenzen zuständig.
Wir haben sie in unseren Wahlpflichtfachkurs Wirtschaft und Verwaltung der 9. Klasse eingeladen. Sie hat uns Interessantes aus der Lebenswirklichkeit erzählt, u.a. wie Privatinsolvenzen ablaufen, wen sie betreffen und in welchem Alter sie besonders häufig vorkommen. Als insolvent bzw. zahlungsunfähig gilt man, wenn man über eine Zeit von drei Wochen seine Rechnungen nicht mehr begleichen kann.
Um aus dieser Notlage wieder herauszukommen, sollte man zuerst eine Schuldnerberatung aufsuchen. Diese gibt es in jeder Stadt, z.B. kostenfrei bei der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt.
Hat das Problem ein gewisses Ausmaß, so beantragt man ein Insolvenzverfahren beim Amtsgericht. Ein Insolvenzverwalter listet dann die Schulden und die Vermögenswerte auf. Eventuell muss der Insolvenzverwalter Wertsachen des Schuldners verkaufen, um mit dem Geld dann die Schulden zu begleichen. Ist absehbar, dass man nicht alle Schulden zurückzahlen kann, so besteht die Möglichkeit, eine Restschuldbefreiung zu beantragen. Sie tritt nach drei Jahren ein, wenn eine Person die Wohlverhaltensphase gut gemeistert hat und bewirkt, dass alle Schulden erlassen werden.
Überrascht waren wir, dass bei Tod des Schuldners während des Insolvenzverfahrens die Schulden vererbt werden. Eine weitere Neuigkeit für uns war, dass man noch bis zu drei Jahren nach Ablauf des Insolvenzverfahrens bei der Schufa gelistet ist. Ursachen für die vielen Schulden sind meist Großeinkäufe in Möbelhäusern und Online-Käufe. Frau Kühn gab uns mit auf den Weg, dass wir stets unsere Finanzen im Blick haben und immer einen Betrag für Notfälle gespart haben sollen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Kühn für die spannende Unterrichtsstunde.


 

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